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Vorraussetzung:    16 Jahren

 

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  M-Roller

   Kleinkrafträder

   50 ccm

Fahrzeuge 01502

   Bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit 45 km/h

   Theoretische Ausbildung:

   12 Theorieunterrichte Grundstoff á 90 min

   2 Klassenspezifische Unterrichte á 90 min

   Praktische Ausbildung:

   Fahrstunden:

   Die Anzahl der Übungsfahrten ist gesetzlich nicht

   vorgegeben. Sie ist vom Lernfortschritt des Schülers

   abhängig.

   Sonderfahrten:

   Gesetzlich sind keine vorgeschrieben

   Prüfungen:

   theoretische Prüfung

   praktische Prüfung 30 min

 

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  A1 (125er)

   Leichtkrafträder

   125 ccm max. 11 KW Motorleistung

   bis zum 18. Lebensjahr auf 80 km/h gedrosselt

   Theoretische Ausbildung:

   Ersterwerb (ohne Vorbesitz eines Führerscheines)

   12 Theorieunterrichte Grundstoff á 90 min

   4 Klassenspezifische Unterrichte á 90 min

   Erweiterung ( Vorbesitz eines Führerscheines)

   6 Theorieunterrichte Grundstoff á 90 min

   4 Klassenspezifische Unterrichte á 90 min

   Praktische Ausbildung:

   Fahrstunden:

   Die Anzahl der Übungsfahrten ist gesetzlich nicht

   vorgegeben. Sie ist vom Lernfortschritt des Schülers

   abhängig.

   Sonderfahrten:

   5 x Überlandfahrt á 45 min

   4 x Autobahnfahrt á 45 min

   3 x Nachtfahrt á 45 min

   Prüfungen:

   theoretische Prüfung

   praktische Prüfung 45 min

 

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   Wissenswert:

    Wenn Sie den PKW-Führerschein (damalige Klasse 3) vor dem 01.04.1980 erworben haben, dürfen Sie Leichtkrafträder der Klasse A1 fahren.