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M-Roller
Kleinkrafträder
50 ccm
Bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit 45 km/h
Theoretische Ausbildung:
12 Theorieunterrichte Grundstoff á 90 min
2 Klassenspezifische Unterrichte á 90 min
Praktische Ausbildung:
Fahrstunden:
Die Anzahl der Übungsfahrten ist gesetzlich nicht
vorgegeben. Sie ist vom Lernfortschritt des Schülers
abhängig.
Sonderfahrten:
Gesetzlich sind keine vorgeschrieben
Prüfungen:
theoretische Prüfung
praktische Prüfung 30 min
A1 (125er)
Leichtkrafträder
125 ccm max. 11 KW Motorleistung
bis zum 18. Lebensjahr auf 80 km/h gedrosselt
Ersterwerb (ohne Vorbesitz eines Führerscheines)
4 Klassenspezifische Unterrichte á 90 min
Erweiterung ( Vorbesitz eines Führerscheines)
6 Theorieunterrichte Grundstoff á 90 min
5 x Überlandfahrt á 45 min
4 x Autobahnfahrt á 45 min
3 x Nachtfahrt á 45 min
praktische Prüfung 45 min
Wissenswert:
Wenn Sie den PKW-Führerschein (damalige Klasse 3) vor dem 01.04.1980 erworben haben, dürfen Sie Leichtkrafträder der Klasse A1 fahren.