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Vorraussetzung: 18 Jahren
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A18 (beschränkt)
Krafträder mit oder ohne Beiwagen
2 Jahre leistungsbeschränkt bis 25 KW Motorleistung und bis 0,16 KW/kg
(“34 PS Drosselung”)
Theoretische Ausbildung:
Ersterwerb (ohne Vorbesitz eines Führerscheines)
12 Theorieunterrichte Grundstoff á 90 min
4 Klassenspezifische Unterrichte á 90 min
Erweiterung ( Vorbesitz eines Führerscheines)
6 Theorieunterrichte Grundstoff á 90 min
Praktische Ausbildung:
Fahrstunden:
Die Anzahl der Übungsfahrten ist gesetzlich nicht vorgegeben. Sie ist vom Lernfortschritt des Schülers
abhängig.
Sonderfahrten:
5 x Überlandfahrt á 45 min
4 x Autobahnfahrt á 45 min
3 x Nachtfahrt á 45 min
Sonderfahrten A1 Vorbesitz:
3 x Überlandfahrt á 45 min
2 x Autobahnfahrt á 45 min
1 x Nachtfahrt á 45 min
Prüfungen:
theoretische Prüfung
praktische Prüfung 60 min